Die Führung eines Unternehmens bringt die Verpflichtung zur Zahlung unterschiedlicher Einkommenssteuern mit sich, die von der Art der Geschäftstätigkeit abhängen. Die beliebtesten davon sind PIT, CIT und Pauschalbetrag. Für einen Unternehmer, der seine Steuerverbindlichkeiten optimieren möchte, ist es von entscheidender Bedeutung, die Unterschiede zwischen ihnen zu verstehen. In diesem Artikel erklären wir, wie sich diese Besteuerungsformen unterscheiden, wer davon profitieren kann und welche Vor- und Nachteile sie haben.
PIT – persönliche Einkommensteuer
Die PIT (Personal Income Tax) ist die Grundform der Besteuerung von Einzelunternehmen und Unternehmern, die in Form einer bürgerlichen oder offenen Handelsgesellschaft tätig sind. Ein Unternehmer, der sich für die Zahlung der Einkommensteuer entscheidet, begleicht die Einkommensteuer auf der Grundlage des erzielten Einkommens, d. h. der Differenz zwischen den Einnahmen und den Kosten für deren Erzielung. Der Steuersatz richtet sich nach der Höhe des Einkommens und beträgt je nach Einkommenshöhe 12 % oder 32 %.
Nach den allgemeinen Regeln der Einkommensteuer haben Unternehmer die Möglichkeit, viele Kosten für die Erzielung von Einkünften abzuziehen. Hierzu zählen unter anderem: Mitarbeitervergütung, Büromietkosten, Materialeinkauf und Abschreibungen auf Anlagevermögen. Dank dieser Abzüge kann der Unternehmer die Steuerbemessungsgrundlage verringern und somit den geschuldeten Steuerbetrag senken. Es ist jedoch zu bedenken, dass die PIT-Abrechnung eine vollständige Buchhaltung erfordert, was mit zusätzlichen Kosten und Verpflichtungen verbunden ist.
Einer der Vorteile der PIT-Besteuerung ist die Möglichkeit, Steuererleichterungen und -befreiungen in Anspruch zu nehmen, wie z. B. Steuererleichterungen für Kinder oder Steuererleichterungen für Forschung und Entwicklung. Darüber hinaus haben Unternehmer die Möglichkeit, das sogenannte Steuerfreibetrag zu nutzen. PIT ist eine Steuerform, die von Personen gewählt wird, die ein Unternehmen allein oder in Form von Kleinunternehmen führen.
CIT – Corporate Income Tax
CIT (Corporate Income Tax) gilt für Unternehmen, die in der Form einer Gesellschaft nach Handelsrecht tätig sind, beispielsweise einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft. Diese Unternehmen sind eigenständige juristische Personen und müssen auf die erzielten Einkünfte Einkommensteuer zahlen. Bei CIT wird die Steuer auf der Ebene des Unternehmens selbst erhoben und nicht auf der Ebene seiner Eigentümer, die später die Einkünfte aus der Gewinnausschüttung abrechnen.
Der Grundsteuersatz in Polen beträgt 19 %, obwohl kleine Unternehmen, deren Jahresumsatz einen bestimmten Schwellenwert (bis zu 2 Mio. EUR) nicht überschreitet, von einem Vorzugssatz von 9 % profitieren können. Wie bei der Einkommensteuer zahlen Unternehmer die Einkommensteuer, d. h. nach Abzug der Kosten für die Erzielung des Einkommens. Zu diesen Kosten können unter anderem gehören: Mitarbeitervergütung, Materialeinkauf, Abschreibungen, Beratungsleistungen und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit.
CIT hat den Vorteil, dass das Unternehmen als juristische Person für Steuerschulden verantwortlich ist, was die Haftung der Eigentümer einschränken kann. Allerdings müssen Unternehmen eine vollständige Buchhaltung führen, was mit einem höheren Verwaltungsaufwand verbunden ist. Auch Eigentümer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften können von Dividenden profitieren, die zum Zeitpunkt ihrer Ausschüttung besteuert werden, was zusätzliche Steuerverwaltungsmöglichkeiten bietet.
Pauschalbetrag – eine vereinfachte Form der Besteuerung
Ein Pauschalbetrag auf erfasstes Einkommen ist eine vereinfachte Form der Besteuerung, die Unternehmern zur Verfügung steht, die ein Unternehmen betreiben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bei einem Pauschalbetrag wird die Steuer auf den Umsatz und nicht auf das Einkommen berechnet. Dies bedeutet, dass der Unternehmer die Kosten für die Erzielung von Einkünften nicht abzieht und die Steuer auf das gesamte Einkommen entrichtet wird. Die Pauschalbeträge variieren und hängen von der Art des Unternehmens ab, in dem der Unternehmer tätig ist.
Ein Pauschalbetrag ist eine günstige Besteuerungsform für Personen, die Unternehmen mit geringen Kosten betreiben. Die Pauschalsteuer ist im Vergleich zur PIT oder CIT niedriger und die Besteuerungsform selbst ist einfacher, da keine vollständige Buchführung erforderlich ist. Stattdessen führt der Unternehmer lediglich Aufzeichnungen über die Einnahmen. Die Pauschalsätze können je nach Art des Unternehmens zwischen 2 % und 17 % liegen. Der Pauschalbetrag lohnt sich daher vor allem für kleine Unternehmen und Einzelunternehmen.
Allerdings ist die Wahl eines Pauschalbetrags mit gewissen Einschränkungen verbunden. Unternehmer können die mit der Führung ihres Unternehmens verbundenen Kosten nicht abziehen, was bedeutet, dass sie mit einer höheren Steuerbelastung rechnen müssen, wenn sie ein Unternehmen führen, das mit hohen Kosten verbunden ist. Darüber hinaus müssen Flatrate-Unternehmer bestimmte Voraussetzungen, beispielsweise eine Einkommensgrenze, erfüllen, um von dieser Form der Besteuerung profitieren zu können. Für viele kleine Unternehmen ist es jedoch aufgrund der einfachen Abwicklung und des geringen Verwaltungsaufwands eine attraktive Option.
Besteuerungsform wählen – was gibt es zu wissen?
Die Wahl der Besteuerungsform hängt von vielen Faktoren ab, beispielsweise von der Art des Unternehmens, der Höhe der Einnahmen, den mit der Unternehmensführung verbundenen Kosten und den Vorlieben des Unternehmers. Die PIT ist eine geeignete Besteuerungsform für Personen, die ein Einzelunternehmen oder eine kleine Gesellschaft bürgerlicher oder offener Personengesellschaft betreiben. Die Körperschaftssteuer hingegen richtet sich an Kapitalgesellschaften, beispielsweise Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften, bei denen es sich um eigenständige juristische Personen handelt.
Ein Pauschalbetrag ist eine gute Option für Unternehmer, die keine hohen Kosten für die Erzielung von Einkünften haben und ein Unternehmen mit geringer Steuerbelastung führen. Es ist auch eine Wahl für diejenigen, die Wert auf Einfachheit und minimale Buchhaltungspflichten legen. Die endgültige Wahl der Besteuerungsform sollte sorgfältig überlegt werden, da jede von ihnen ihre Vorteile und Einschränkungen hat, die sich auf die finanzielle Effizienz des Unternehmens auswirken können.
Es lohnt sich, einen Steuerberater zu konsultieren, um die günstigste Besteuerungsform für Ihr Unternehmen auszuwählen. Eine gute Wahl ermöglicht nicht nur eine Reduzierung der Steuerkosten, sondern auch eine Vereinfachung der Buchhaltungs- und Verwaltungsprozesse. Unternehmer sollten bedenken, dass ein Wechsel der Besteuerungsform während der Geschäftstätigkeit möglich ist, jedoch mit zusätzlichen Formalitäten verbunden ist.
Alan Braun
Steuern waren für mich schon immer ein heikles Thema, aber ich habe einen tollen Buchhalter und muss mir darüber keine Sorgen machen 🙂